AGB – Allgemeine Geschäftsbedienungen

Allgemeine Mietbedingungen (AGB)

1.Vertragsschluss

Das Mietverhältnis kommt zwischen Eigentümer des Mietobjekts (Vermieter) und dem Mieter direkt zu Stande. Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung zeitgerecht überwiesen wurde.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke

vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2.Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser), die einmalige Bereitstellung von Bettwäsche, Handtüchern und Geschirrtüchern sowie die Endreinigung enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung weiterer Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Zwischenreinigung, Bettwäschewechsel, etc.), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Wurde eine Anzahlung von 40% des Mietpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung inkl. Endreinigung, Kurtaxe und gebuchter Zusatzleistungen sofern zutreffend ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Die Kaution wird bei Anreise persönlich übergeben, eine vorzeitige Überweisung kann in begründeten Fällen im Vorfeld vereinbart werden.

3. Mietdauer/Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Vermieter (0171 7041833 od. 0171 5667851 od. hoeriurlaub@gmail.com) sollte wegen der Schlüsselübergabe ca. eine Woche vor Anreise kontaktiert werden.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Im Falle einer verspäteten Abreise hat der Mieter eine zusätzliche Tagesmiete zu entrichten. Darüber hinaus hat der Mieter den Vermieter für etwaige Schadensersatzforderungen, die aus der verspäteten Überlassung der Schlüssel herrühren, gegenüber künftigen Mietern frei zu stellen.

Vor Abreise hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, Leeren des Mülls

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen nach zustande gekommener Vermittlung wird dem Mieter die Hälfte der Anzahlung erstattet. Bei einem späteren Rücktritt kann eine Erstattung der Anzahlung nicht erfolgen.

Darüber hinaus beträgt die Stornogebühr

– bis zum 28. Tag vor Mietbeginn 40 Prozent des Gesamt – Mietpreises,

– bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 70 Prozent,

– bis zum 7. Tag vor Mietbeginn 80 Prozent

– und danach, bzw. bei Nichtantritt 100 Prozent des Gesamt-Mietpreises.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei einer Stornierung des Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € berechnen.

Der Vermieter hat sich im Fall einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs, die er Infolge der Stornierung durch den Mieter machen konnte, die erlangten Vorteile und Aufwendungen anrechnen zu lassen; § 537 I S. 2 BGB gilt entsprechend.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem

Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige

verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.

Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB.

Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

9. Schlüssel, Schließanlage
Der Feriengast/Mieter ist nicht befugt weitere Schlüssel für die Ferienwohnung anzufertigen. Beim Auszug darf der Mieter keine Schlüssel zurückbehalten.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Ferienwohnung und das Haupthaus mit einer Schließanlage ausgestattet sind. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden, systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen Kosten.

Der Mieter ist verpflichtet jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist verpflichtet die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen.

10. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

11. Hausordnung

Es gibt eine ausführliche Hausordnung, die sich in den bereitgestellten Informationsordnern befindet. Es wird erwartet, dass diese Regeln eingehalten werden. Da noch weitere Personen in dem Mietobjekt wohnen, sind die Mieter zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.

Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

12. Tierhaltung, allgemeines Rauch- und Grillverbot, Ausschluss der Kaminnutzung

Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt aufgenommen werden. Aus feuerschutzrechtlichen Gründen ist die Nutzung des Kamins für Mieter untersagt.

In dem Mietobjekt gilt Rauchverbot. Das Rauchen im Außenbereich wird gewährt. Der Mieter hat den Vermieter von Schadenersatzansprüchen, die aufgrund Nichtbeachtung dieses Verbots entstehen, vollumfänglich freizustellen.

13. Verbot der Überlassung an Dritte

Das Mietobjekt, darf nur mit der bei Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.

14. Internetanschluss

Das Mietobjekt verfügt über einen Internetanschluss verfügt. Der Mieter verpflichtet sich, diesen nicht für Nachfolgendes zu nutzen:

  1. Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte; rechtswidrige Kontaktaufnahme;
  2. Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen“);
  3. Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
  4. Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking“);
  5. Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben;
  6. unaufgeforderten Nachrichtenversand („Spamming“);
  7. Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.

Wenn der Mieter gegen diese Pflichten verstößt, so haftet er dieser dem Vermieter auf Ersatz des hieraus entstehenden Schadens. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich infolge einer Missachtung der vorstehenden Pflichten oder gesetzliche Pflichten ergeben.

Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass diese Vereinbarung von allen Personen beachtet wird, die das Mietobjekt im Zeitraum der

Überlassung an den Mieter, bewohnen. Verstöße der vorbezeichneten Personen hat der Mieter zu vertreten.


15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Zeitpunkt der Veröffentlichung der allgemeinen Geschäftsbedienungen ist der

24.Aug. 2020